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Da sich die Verordnungen hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen laufend ändern, stellen wir auf der Homepage keine Informationen mehr zur Verfügung.

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Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Situation und die Coronaschutzverordnung des Landes Baden Württemberg unter folgenden Links:

 

- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

- Hochschwarzwald

- Land Baden-Württemberg  

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Für die Kontakterfassung hängen QR-Codes für die Luca-App aus. Bitte checken Sie sich mittels der App bei Betreten und Verlassen des Hauses ein bzw. aus.

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Die allgemeine Corona-Lage in Deutschland ist dynamisch. Es gelten die Corona-Schutzmaßnahmen zum Zeitpunkt der Anreise als vereinbart, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt sind. Geänderte Corona-Vorschriften gleich welcher Art berechtigen den Mieter nicht zu einem kostenlosen Rücktritt von der Buchung. Es gelten die normalen Stornierungsbedingungen auch dann, wenn der Mieter einen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannten, aber bei Anreise erforderlichen Nachweis nicht erbringen kann. 

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Eine Erkrankung oder Quarantäne berechtigt ebenfalls nicht zu einem Rücktritt von der Reise. 

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Wir raten daher dringend die von Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfangebote wahrzunehmen und eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen

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Sollte ein offizielles Beherbergungsverbot ausgesprochen werden, kann die Buchung kostenlos storniert oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben  werden.

 

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