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In allen Wohnungen ist das Rauchen nicht gestattet.

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Bei geschlossenen Balkontüren ist das Rauchen auf dem Balkon gestattet. Aschenbecher sind vorhanden, sollten aber regelmäßig geleert werden.

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Wird durch das Reinigungsteam ein Verstoß gegen das Rauchverbot innerhalb der Wohnung oder bei offener Balkontüre festgestellt, behalten wir uns vor, eine sehr teure Ozonbehandlung in der Wohnung durchführen zu lassen.

Die Kosten dafür hat der Hauptmieter zu tragen.

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